07.09.2023
Inhouse-Schulung zu § 13b BauGB am 28.09.2023
Inhouse-Schulung zu § 13b BauGB
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass § 13b BauGB europarechtswidrig ist und wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewandt werden darf. Damit ist die Überplanung von Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde ohne Durchführung einer Umweltprüfung nicht mehr zulässig. Die Entscheidung hat große praktische Relevanz, da viele Kommunen von § 13b BauGB und dem darin vorgesehenen beschleunigten Verfahren Gebrauch gemacht haben.
In dem Seminar wird dargelegt, welche Bedeutung die Entscheidung für die planende Kommune hat. Teilnehmer können gerne im Vorfeld konkrete Beispiele oder Fragen einreichen, die dann in der Veranstaltung aufgegriffen werden.
ZEIT
Donnerstag, den 28.09.2023, 09:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
ORT
Casino Andernach, Klingelswiese 7, 56626 Andernach
KOSTEN
Pro Teilnehmer: 75,00 Euro (enthalten: Frühstückssnack, Kaffee/Tee in der Pause
REFERENTEN
Prof. Dr. Jochen Kerkmann, Alexander Saame
Nähere Informationen und das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen:
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Über uns
Die Kanzlei Jeromin | Kerkmann zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
Wir sind ein Team von derzeit 13 Rechtsanwälten, davon 7 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.