
26. September 2021
Naturschutzrecht in der Praxis Kerkmann/Fellenberg
Das Handbuch „Naturschutzrecht in der Praxis“ von Kerkmann/Fellenberg erscheint nun in der dritten Auflage mit verstärktem Herausgeber- und Autorenteam.
Das Werk ist grundlegend überarbeitet, durchgehend auf aktuellem Stand und inhaltlich deutlich erweitert. Unverändert bleibt der Fokus auf in der Praxis wichtigen Fragestellungen, der durch die Angabe von möglichen behördlichen und gerichtlichen Anträgen sowie die Verdeutlichung von Beispielen hervorgehoben wird. Besonderes Augenmerk wird auch auf die unionsrechtlichen Grundlagengelegt. Zu relevanten Streitfragen wird der aktuelle Meinungsstand dargestellt und Position bezogen.
Darüber hinaus werden in eigenen Kapiteln die wesentlichen Instrumente zur Umsetzung und Durchsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen behandelt:
· behördliche Regelungsbefugnisse
· Vertragsnaturschutz
· Umweltschadensrecht
· Rechtsschutz von Verbänden und Individualklägern nach dem novellierten Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
· Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Die Hauptgebiete des Naturschutzrechts werden ausführlich und praxisnah erläutert:
· Landschaftsplanung
· naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
· Gebiets- und Objektschutz
· gesetzlicher Biotopschutz
· geschützte Landschaftsbestandteile
· Natura 2000
· Artenschutz sowie Meeresnaturschutz
Das Buch wurde bereits besprochen von Mischang, in: UPR 2022, 212 sowie von Storost, in: fachbuchjournal-Ausgabe 4/2022
Kerkmann / Fellenberg (Hrsg.)
Berlin 2021 · XXI, 802 Seiten · € 98,-
ISBN 978-3-869 65-315-0
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Über uns
Die Kanzlei Jeromin | Kerkmann zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
Wir sind ein Team von derzeit 13 Rechtsanwälten, davon 7 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.