28.03.2023
Weitere Erleichterungen für die Genehmigung von Windenergieprojekten
Heute hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses beinhaltet u.a. den neuen § 6 WindBG, mit dem künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung des § 44 Abs. 1 BNatSchG entfallen kann. Dies setzt voraus, dass sich das Vorhaben in einem im Zeitpunkt der Genehmigungsverfahren ausgewiesenen Windenergiegebiet befindet, wozu auch bereits ausgewiesene Konzentrationszonen i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gehören. Darüber hinaus darf die Erleichterung nicht für besonders umweltrelevante Flächen angewendet werden, namentlich wenn sich das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet und einem Nationalparkgebiet befindet.
§ 6 WindBG tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und kann auf Antrag auch in bereits laufenden Genehmigungsverfahren angewendet werden. Die Vorschrift setzt Art. 6 der sog. EU-Notfallverordnung um. Sie ist die letzte Neuerung in einer Reihe zahlreicher Gesetzesnovellen, die der Bundesgesetzgeber in der jüngsten Vergangenheit zur Förderung von Projekten der Erneuerbaren Energien umgesetzt hat.
Gerne beraten wir Sie in Zusammenhang mit den vorstehend geschilderten Neuerungen und erläutern Ihnen die Bedeutung für Ihr Windenergieprojekt.
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