Projektgruppe

Einzelhandel

Insbesondere das Raumordnungs- und Planungsrecht reguliert den großflächigen Einzelhandel. Das Raumordnungsrecht bildet oft eine hohe Hürde für mögliche Standorte und die Größe der Verkaufsfläche. Die Bauleitplanung setzt diese Vorgaben um und verschärft sie sogar teilweise weiter. Die komplexe Rechtslage ist eine Heraus­forderung für Sie als Einzelhandels­unternehmer, Projektentwickler und Gemeinde. Einzelhandels- und Sortimentsbeschränkungen in immer weiter ausdifferenzierter Art und Weise machen eine voraus­schauende Beratung mit klarer Kommunikation notwendig.

Für die Realisierung von Einzel­handels­projekten ist häufig die Aufstellung eines  vorhaben- oder projektbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Wer als Investor die Schaffung von Planungsrecht begehrt, muss regelmäßig für die Durchführung des Bauleit­planverfahrens einen städte­baulichen Vertrag, bzw. Durchführungsvertrag schließen, der die Kostentragung, die Erschließung, den naturschutz­rechtlichen Ausgleich sowie Bau- und weitere Pflichten des Investors ergänzend regelt. Wir beraten Kommunen und Investoren bei der Verhandlung solcher städte­baulicher Verträge: Strukturiert, kompetent und zukunftssicher.

Unsere Anwälte haben sich durch die Begleitung zahlreicher Einzel­handelsprojekte eine weithin anerkannte Expertise in diesem Bereich angeeignet. Unsere Referenzen belegen dies.

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Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaft­liche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstver­ständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.