Publikationen

Wir reden mit

Wir betreuen unsere Mandanten auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung. Das können wir gewährleisten, weil wir einen hohen wissenschaftlichen Anspruch an unsere Tätigkeit stellen. Unsere Anwälte sind neben der Lehrtätigkeit an der Universität auch Mitherausgeber juristischer Zeitschriften, Herausgeber und Autoren von Kommentaren sowie Monographien. Regelmäßige Veröffentlichungen gehören zu unserem Selbstverständnis.

Prof. Dr. Curt M. Jeromin

Publikationen

  • Jeromin (Hrsg.), Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, 5. Auflage 2022
  • Stichwortkommentar Nachbar­recht, Alphabetische Gesamtdarstellung (Hrsg.), 2021
  • Eigentums-, Entschädigungs- und Ausgleichsfragen, in: Kerkmann (Hrsg.), Naturschutzrecht in der Praxis, 3. Auflage 2021
  • Kommentierung der §§ 1 – 10a, 29–38 BauGB, in Kröninger/Aschke/Jeromin (Hrsg.), Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung, Handkommentar, 4. Auflage 2018
  • Kommentar zum Landeswasser­gesetz Rheinland-Pfalz, Loseblatt, Neuauflage 2018, Stand 2 EL, 2019
  • Kommentierung der §§ 146–152 (Beschwerde, Erinnerung), §§ 154–166 (Kosten) in: Gärditz (hrsg.), VwGO-Kommentar, 2. Auflage, 2018
  • Das Mandat im Staatshaftungs­recht, in: Johlen/Oerder (hrsg.), Münchner Anwaltshandbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2017
  • Baunachbarrecht 3.0, BauR 2016, 925
  • Die Größe kommunaler Ausschüsse, LKRZ 2012, 481
  • Gemeindliches Einvernehmen - Planungshoheit, Ersetezung und Haftungsfolgen, BauR 2011, 456
  • Naturschutz versus Eigentums­freiheit, NuR 2010, 301
  • Gestaltungsfestsetzung in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87
  • Neues Denkmalschutzgesetz in Rheinland-Pfalz und alte Probleme?, LKRZ 2009, 401
  • Hochwasserschutzgesetz und wasserrechtliches Rücksichts­nahmegebot, NVwZ 2009, 1079
  • Normenkontrolle gegen Flächennutzungspläne, NVwZ 2006, 1374
  • Bebauungsrechtliche Beurteilung von Einzelhandelsbetrieben, BauR 2006, 619
  • Praxisprobleme bei der Zulassung von Windenergieanlagen, BauR 2003, 820
  • Ablieferungspflicht kommunaler Wahlbeamter und Vergütung, Anmerkung zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz, DVBI. 2003, 620
  • Bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot und Abstandsflächenrecht, JA 2000, 213
  • Nutzungsänderung und Abstandsflächenrecht, BauR 2000, 510
  • Die Bestandskraft von Verwaltungsakten im Amtshaftungsprozess, NVwZ 1991, 543
  • Spielhallen im Gewerbegebiet, NVwZ 1989, 31
  • Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungs­stätten im Gemeindegebiet, Diss. 1988

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Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaft­liche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstver­ständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.