Publikationen
Wir reden mit
Wir betreuen unsere Mandanten auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung. Das können wir gewährleisten, weil wir einen hohen wissenschaftlichen Anspruch an unsere Tätigkeit stellen. Unsere Anwälte sind neben der Lehrtätigkeit an der Universität auch Mitherausgeber juristischer Zeitschriften, Herausgeber und Autoren von Kommentaren sowie Monographien. Regelmäßige Veröffentlichungen gehören zu unserem Selbstverständnis.
Rolf Praml
Publikationen
- Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, NVwZ 2014, 1427 ff.
- Hochwasserschutz und wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, NVwZ 2009, 1079 ff.
- Anmerkungen zur Novellierung des Bundes-Wasserrechtes, NuR 1986, 66 ff.
- Plädoyer für eine umweltpolitische Alternative – Schwefelabgabe und Großfeuerungsanlagenverordnung, UPR 1983, 288 ff.
- Anlagen- und Fachbetriebsverordnung Hessen, Kommentar 1982
- Ablöseverträge für Stellplätze als Amtspflichtverletzung?, NJW 1980, 1374 ff.
- Das Baugrundstück im Planungsrecht, DVBl. 1980, 218 ff.
- Das Baugrundstück im Planungsrecht, DVBl. 1980, 218 ff.
Publikationen
So können Sie uns erreichen.
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rennweg 72, 56626 Andernach
(02632) 9650 - 0
kanzlei@jeromin-kerkmann.de
Über uns
Die Kanzlei Jeromin | Kerkmann zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
Wir sind ein Team von derzeit 12 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.