Projektgruppe

Erneuerbare Energien

Unsere Projektgruppe „Erneuerbare Energien“ berät und vertritt Sie insbesondere im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Windfarmen und Photovoltaikanlagen.

Für die erfolgreiche Realisierung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist zunächst regelmäßig die Schaffung der planungsrechtlichen Voraus­setzungen im Wege von Bauleitplanverfahren notwendig, die aufgrund ihrer Komplexität eine juristische Begleitung erfordern, sei es unmittelbar für die Kommunen oder - auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags - mittelbar auf Seiten der Investoren. Gleiches gilt für die Windenergie­projekte an Land, auch wenn aufgrund der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich der Schwerpunkt häufiger im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren liegt. Die Teilnahme an Erörterungsterminen gehört ebenso wie die Überprüfung der jeweiligen behördlichen Verfahrensschritte und der Austausch mit den Gutachtern zur optimalen Vorbereitung bzw. Erstellung von Antragsunterlagen zu unseren Kernkompetenzen, um eine möglichst zeitnahe Genehmigungserteilung zu erwirken.

In diesen Verfahren ist insbe­sondere auch das Rechtsgebiet des Naturschutzrechts von besonderer Bedeutung, in dem unserer Projektgruppe über besondere Kenntnisse verfügt.  

Sollte es in einem Ihrer Projekte zu einer gerichtlichen Auseinander­setzung kommen, kann unsere Projektgruppe auf ihre langjährigen und umfangreichen Prozesser­fahrungen zurückgreifen. Hierbei werden auch stets die besonderen Herausforderungen des Umwelt­rechtbehelfsgesetzes beachtet, das neben Umweltverbänden auch Privatpersonen weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnet und in den vergangenen Jahren immer stärker an Bedeutung gewonnen hat. Unser Ziel ist stets die erfolgreiche Abwehr von Eilanträgen oder Klagen, um Ihre Projekte zu realisieren.

Unsere Anwälte haben sich durch die Begleitung zahlreicher Projekte  eine weithin anerkannte Expertise in diesem Bereich angeeignet. Unsere Referenzen belegen dies.

So können Sie uns

erreichen.

Öffnungszeiten

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Freitag
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Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaft­liche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstver­ständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.