Projektgruppe

Nachbarrecht

Die  Bedeutung  einer  guten  Nachbarschaft  zeigt  sich  für  viele leider  erst,  wenn  Zwist  und  Streit entsteht. Streitigkeiten unter Nachbarn sind regelmäßig für alle Beteiligten schwierig auszuräumen. Wir beraten Sie in nachbarrecht­lichen Streitigkeiten mit spezifisch öffentlich-rechtlichem und baurechtlichem Bezug.

Hierzu zählen neben den klassischen Fragen des Bauordnungsrechts (unter anderem: Einhaltung von Abstandsflächen, Brandschutz­vorgaben, Standsicherheits­erfordernisse) auch das bau­planungs­rechtliche Gebot der Rücksichtnahme (wie: heran­rückende Wohnbebauung, erdrückende Wirkung, Verschattung) ebenso wie die spezifischen Vorgaben der landesrechtlichen Nachbar­rechtsgesetze.

Nachbarrecht bedeutet, dass nicht nur manches zu unterlassen ist, was den Nachbarn stören kann. Im Einzelfall muss man vielmehr auch handeln, um eine Störung zu beseitigen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.

Unsere Anwälte haben sich durch die Begleitung zahlreicher solcher Streitigkeiten eine weithin anerkannte Expertise in diesem Bereich angeeignet. Unsere Referenzen belegen dies.

So können Sie uns

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Öffnungszeiten

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Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaft­liche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstver­ständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.